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Teil von Leistungsart für Personaldienstleister anhand rechtlicher Nachweise auswählen
Interim Management mit Bedarfsprofil, Vertragsart und Erfolgsmessung auswählen
So wählen Sie Interim Management passend zur Bedarfslücke: Bedarfsprofil definieren, Vertragsart festlegen und Erfolg mit Meilensteinen messbar machen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Interim Management passt, wenn eine befristete Lücke mit spezifischem Know-how geschlossen werden muss, ohne dauerhaft Personal aufzubauen.
- Die Vertragsart entscheidet über Weisungsrechte, Vergütung und Haftung. Welche Form passt, bestimmen Erfolg, Weisungsrechte und Eingliederung, nicht die Bezeichnung Interim Manager: möglich sind Dienst-, Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung.
- Erfolgsmessung braucht konkrete Meilensteine, Übergabe und Abschlussbericht, die bereits im Vertrag stehen.
- Externe Dienstleister können Vertragsauswahl und Compliance übernehmen, ersetzen aber nicht Ihr eigenes Bedarfsprofil.
Einsatzsituation bestimmen: Vakanz, Restrukturierung oder Projekt
Interim Management ist keine Universallösung. Es passt, wenn ein zeitlich begrenzter Bedarf an Führungs- oder Spezialistenkompetenz besteht: eine plötzliche Vakanz, ein Restrukturierungsprojekt oder eine klar umrissene Projektleitung. Dauerhafte Aufgaben gehören in eine Festanstellung.
Schreiben Sie vor jeder Suche ein Bedarfsprofil mit Laufzeit, Zielbild und Abbruchkriterien. Nur so lässt sich später prüfen, ob der Interim Manager geliefert hat.
Anforderungsprofil und Nachweise prüfen
Ein Anbieter kann den Auswahlprozess professionell strukturieren. Randstad beschreibt für die Personalvermittlung den Ablauf: gemeinsam ein Anforderungsprofil erstellen, dann im Talentpool suchen, Anzeigen schalten oder Kandidaten direkt ansprechen. Danach werden Unterlagen gesichtet, Gespräche und bei Bedarf Eignungstests geführt, Referenzen eingeholt und eine Vorauswahl getroffen. Sie lernen die passendsten Kandidaten kennen und schließen direkt mit ihnen den Arbeitsvertrag. Mehr zum Ablauf der Personalvermittlung bei Randstad
Für Interim Management sollten Sie bei der Kandidatenauswahl dieselbe Sorgfalt anlegen: Prüfen Sie branchenspezifische Projekterfahrung, frühere Übergaben und messbare Ergebnisse. Verlangen Sie Nachweise statt Versprechen.
Vertragsart anhand der tatsächlichen Umstände prüfen
Die Vertragsart bestimmt Pflichten und Risiken. Nach § 611 BGB verpflichtet ein Dienstvertrag zur Leistung der versprochenen Dienste, nach § 631 BGB verpflichtet ein Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes oder eines anderen Erfolgs. Pflichten beim Dienstvertrag nach § 611 BGB Pflichten beim Werkvertrag nach § 631 BGB
Welche Vertragsart passt, bestimmen die tatsächlichen Umstände, nicht die Bezeichnung Interim Manager. Bei einer klar umrissenen Aufgabe ohne Eingliederung liegen Dienst- oder Werkvertrag nahe (§§ 611, 631 BGB, siehe oben). Ist die Person dagegen in Ihre Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt Ihren Weisungen, kann Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Arbeitnehmerüberlassung im AÜG Eine falsche Einordnung löst rechtliche Risiken aus und gehört juristisch geprüft.
Ein Managed Service Provider kann die Rechtskonformität bei der Auswahl unterstützen. Hays weist für sein MSP aus, dass es alle gesetzlichen Vorgaben bei Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag oder Werkvertrag streng einhält und eine zentrale Steuerung mit Transparenz über Kosten und Verträge bietet. Details zur Rechtskonformität im Hays MSP
Legen Sie im Vertrag fest: Leistungsbeschreibung, Laufzeit, Vergütung, Kündigungsrechte, Vertraulichkeit und Haftung. Halten Sie außerdem fest, welche Weisungen Sie geben dürfen und welche nicht.
Erfolg messbar machen: Meilensteine, Übergabe, Abschlussbericht
Ohne messbare Kriterien bleibt der Einsatz eine Blackbox. Vereinbaren Sie im Vertrag mindestens drei bis fünf Meilensteine mit Terminen und Qualitätskriterien. Dazu gehören eine strukturierte Übergabe an das Stammteam und ein schriftlicher Abschlussbericht.
Beispiel für einen Meilensteinplan:
| Meilenstein | Termin | Erfolgskriterium |
|---|---|---|
| Ist-Analyse abgeschlossen | Woche 2 | Bericht mit Handlungsfeldern liegt vor |
| Konzept verabschiedet | Woche 4 | Freigabe durch Geschäftsleitung |
| Umsetzung gestartet | Woche 6 | Erste Prozesse nach neuem Standard aktiv |
| Übergabe an Stammteam | Woche 10 | Dokumentation und Einarbeitung abgeschlossen |
| Abschlussbericht | Woche 12 | Ergebnisse und offene Punkte schriftlich fixiert |
Dies ist ein Beispiel; passen Sie Meilensteine an Ihr Projekt an. Ein externer Dienstleister kann das Reporting übernehmen. Hays beschreibt für sein Managed Service Programm die Schritte wie Anfragemanagement, Vorselektion, Compliance-Check, Beauftragung, Onboarding sowie Abrechnung und Reporting (siehe Hays MSP oben).
Übergang in Festanstellung und Grenzen des Interimseinsatzes
Interim Management endet planmäßig. Falls sich aus dem Einsatz ein dauerhafter Bedarf ergibt, ist eine Festanstellung möglich. Bei Arbeitnehmerüberlassung sind bestimmte Vereinbarungen unwirksam. Betroffen sind Klauseln, die dem Entleiher die Einstellung oder dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher untersagen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht (§ 9 Absatz 1 Nummer 3 und 4 AÜG, siehe oben). Bei Dienst- oder Werkvertrag verhandeln Sie eine Übernahme neu.
Beachten Sie die Grenzen: Kein Interim Manager ersetzt fehlende Strategie oder ungeklärte Zuständigkeiten. Wenn die Aufgabe unklar ist, hilft erst eine Bedarfsanalyse. Auch Teameinbindung und Entscheidungsbefugnisse müssen vorher geklärt sein.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass Interim Management statt einer Festanstellung richtig ist? Wenn die Lücke zeitlich begrenzt ist, spezifisches Wissen erfordert und kein dauerhafter Personalaufbau beabsichtigt ist. Typische Signale sind ein plötzlicher Abgang, ein befristetes Projekt oder eine Restrukturierung mit klarem Enddatum.
Welche Vertragsart ist für Interim Manager üblich? Es kommt auf die tatsächliche Gestaltung an, nicht auf die Bezeichnung Interim Manager. Der Dienstvertrag schuldet Dienste (§ 611 BGB), der Werkvertrag einen konkreten Erfolg (§ 631 BGB, siehe oben). Bei Eingliederung und Weisungsunterworfenheit kann Arbeitnehmerüberlassung vorliegen; dort bleibt der Verleiher Arbeitgeber (§ 1 AÜG, siehe oben). Die Wahl hängt von Weisungsrechten, Vergütung und Haftung ab und sollte juristisch geprüft werden.
Wie messe ich den Erfolg eines Interim Managers? Über vereinbarte Meilensteine mit Terminen und Qualitätskriterien. Dazu gehören eine strukturierte Übergabe und ein Abschlussbericht. Diese Kriterien müssen vor Beginn im Vertrag stehen, sonst lässt sich Erfolg nicht objektiv bewerten.