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Teil von Leistungsart für Personaldienstleister anhand rechtlicher Nachweise auswählen

Gebühren, Stundensätze und Provisionen von Personaldienstleistern zuordnen

Wer zahlt welche Kosten rund um Personaldienstleister? Erlaubnisgebühren, Anzeigenkosten, Überlassung und Vermittlung inklusive Bewerbergebühr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wer einen Personaldienstleister beauftragt, zahlt je nach Leistungsart unterschiedlich: Bei Überlassung die vereinbarten Stunden, bei Vermittlung eine Provision an den Anbieter.
  • Der Verleiher trägt die Erlaubnisgebühren der Bundesagentur für Arbeit. Bei Überlassung vergütet der Anbieter laut seinen Vertragsbedingungen Urlaub und Krankheit.
  • Eine Anzeige nach § 1a AÜG kostet den Verleiher 64,40 Euro pro Anzeige.
  • Bewerber zahlen bei Randstad für die Vermittlung nichts; bei privaten Vermittlern ist eine gesetzlich begrenzte Gebühr des Bewerbers möglich.

Öffentlich-rechtliche Gebühren: Was der Verleiher zahlen muss

Wer Arbeitnehmerüberlassung betreiben will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis. Dafür erhebt die Bundesagentur für Arbeit eine Gebühr nach Verwaltungsaufwand, laut Merkblatt zur Gebührenpflicht zwischen 218 und 2.060 Euro: Erstantrag in der Regel 377 Euro, erster Verlängerungsantrag 2.060 Euro oder 1.316 Euro bei eingeschränkter Prüfung.

Der zweite Verlängerungsantrag kostet meist 218 Euro, da in der Regel keine Betriebsprüfung stattfindet. Nach drei Jahren fällt für eine unbefristete Erlaubnis in der Regel 2.060 Euro an, bei eingeschränkter Prüfung 1.316 Euro. Entleiher sollten im Vertrag festhalten, dass der Verleiher die Erlaubnis vor Einsatzbeginn nachweist.

Für Verleiher mit unbefristeter Erlaubnis führt die Bundesagentur in der Regel alle fünf Jahre eine Routinekontrolle durch (1.665 Euro, eingeschränkt 921 Euro). Eine anlassbezogene Kontrolle oder Nachschauprüfung kostet in der Regel 921 Euro. Diese Gebühren trägt der Verleiher.

Eine Anzeige nach § 1a AÜG genügt statt einer Erlaubnis nur, wenn alle fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

  • weniger als 50 Beschäftigte
  • Überlassung für höchstens zwölf Monate
  • Vermeidung von Entlassungen oder Kurzarbeit
  • Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt
  • Anzeige vor Beginn der ersten Überlassung

Die Bundesagentur erhebt für die Anzeige 64,40 Euro pro Anzeige. Diese Gebühr trägt der Verleiher. Der Entleiher sollte vor Auftrag den Gesamtpreis und die Kalkulation vergleichen und nachfragen, welche Positionen im Stundensatz oder Honorar bereits enthalten sind.

Laufende Überlassung: Wer zahlt Stunden, Zuschläge und Ausfallzeiten?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung zahlt das beauftragende Unternehmen bei einer Leistung wie der von Hays lediglich die geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz sowie gegebenenfalls vereinbarte Zuschläge. Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten werden bei Hays als Arbeitgeber vergütet. Die genaue Absenzregelung hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab; Ausfallrisiken sollten Sie als Entleiher anhand der Vertragsbedingungen prüfen.

In der Rechnung erscheinen vor allem tatsächlich geleistete Stunden und vereinbarte Zuschläge. Prüfen Sie ausgewiesene Pauschalen im Einzelnen und vergleichen Sie sie zwischen Angeboten. Der Stundensatz ist individuell zu vereinbaren. Klären Sie, ob Rüstzeiten oder kurze Pausen als Arbeitszeit gelten.

Eine Trennung der Posten erleichtert die Zuordnung. Beispiel: "Geleistete Stunden" (Entleiher), "Zuschlag Nachtarbeit" (Entleiher, sofern vereinbart) und "Urlaubsentgelt" (Verleiher, nicht auf Kundenrechnung).

Kosten der Personalvermittlung: Provision statt Stundensatz

Ganz anders ist die Kostenlogik bei der Personalvermittlung. Hier zahlt das Kundenunternehmen eine Provision an den Vermittler. Bei Randstad richtet sich die Provision meist nach dem Bruttogehalt des vermittelten Kandidaten. Manche Anbieter arbeiten mit zweistufigen Modellen: Ein Teil wird bei Auftragsvergabe fällig, der Rest bei erfolgreicher Vermittlung.

Für Bewerber ist die Vermittlung bei Randstad grundsätzlich kostenfrei. Ein privater Vermittler darf vom Bewerber dagegen grundsätzlich ein Entgelt verlangen. Das regelt § 296 SGB III: Die Vergütung ist nur bei schriftlichem Vertrag, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande kommt und bei grenzüberschreitender Vermittlung nach Information gemäß § 299 geschuldet. Die Obergrenze beträgt 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer, außer bei gültigem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder abweichender Rechtsverordnung nach § 301. Bei geringfügiger Beschäftigung entfällt die Vergütung; bei Au-pair beträgt sie maximal 150 Euro.

Kostenposten Betrag oder Berechnungsgrundlage Wer zahlt?
Erstantrag Erlaubnis nach AÜG 377 Euro (Regelfall) Verleiher
Erster Verlängerungsantrag 2.060 Euro (Regelfall) oder 1.316 Euro eingeschränkt Verleiher
Zweiter Verlängerungsantrag 218 Euro (Regelfall) Verleiher
Unbefristete Erlaubnis 2.060 Euro (Regelfall) oder 1.316 Euro eingeschränkt Verleiher
Routinekontrolle alle 5 Jahre 1.665 Euro (Regelfall) oder 921 Euro eingeschränkt Verleiher
Anzeige nach § 1a AÜG 64,40 Euro pro Anzeige Verleiher
Überlassung: geleistete Stunden Vereinbarter Stundensatz Entleiher
Überlassung: Urlaub, Krankheit Vergütung durch den Anbieter laut dessen Bedingungen, etwa Hays Verleiher
Personalvermittlung: Provision Meist Prozentsatz des Bruttojahresgehalts, bei Randstad so üblich Auftraggeber (Kunde)
Personalvermittlung: Bewerber Bei Randstad kostenfrei; sonst nach § 296 SGB III Bewerber

Häufige Fragen

Fallen für den Entleiher Gebühren bei der Bundesagentur für Arbeit an? Nein. Erlaubnis- und Anzeigegebühren trägt der Verleiher. Der Entleiher zahlt nur die vereinbarten Leistungsentgelte wie Stundensätze. Ob einzelne Positionen über den Preis weitergereicht werden, ist Vertragssache und vorab zu vergleichen.

Wie prüfe ich eine zusätzliche Gebührenzeile auf der Rechnung eines Personaldienstleisters? Vergleichen Sie die ausgewiesene Position mit dem vereinbarten Gesamtpreis und fragen Sie nach, welche Kosten der Anbieter bereits einkalkuliert hat. Bei einer Erlaubnisgebühr oder Anzeigegebühr der Bundesagentur für Arbeit sollten Sie klären, ob diese Position im Stundensatz oder Honorar enthalten ist oder separat berechnet wird.

Muss ich als Bewerber bei einer Personalvermittlung etwas zahlen? Bei Randstad ist die Vermittlung für Bewerber kostenfrei. Bei privaten Vermittlern ist ein Entgelt des Bewerbers grundsätzlich zulässig. Der Vermittler darf keine Vorschüsse auf die Vergütungen verlangen oder entgegennehmen.

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