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Personalberatung beauftragen: vier Prüfschritte aus den BDU-Regeln
So prüfen Sie vor der Beauftragung einer Personalberatung die CERC/BDU-Zertifizierung, GoPB-Konformität und Vertragsklauseln mit vier Schritten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Bezeichnung Berater ist ungeschützt. Entscheidend ist die personenbezogene Zertifizierung CERC/BDU.
- Die Grundsätze ordnungsgemäßer Personalberatung (GoPB) regeln Auftragsklärung, Exklusivität, Honorar und Vertraulichkeit.
- Das öffentliche Register listet alle zertifizierten Personalberater mit Kontaktdaten.
- BDU-Personalberatungen arbeiten grundsätzlich im Exklusivauftrag und dokumentieren Suchmethodik und Honorar schriftlich.
Schritt 1: CERC/BDU-Zertifizierung im Register prüfen
Den Begriff Berater kann in Deutschland jeder tragen, unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation. Der BDU bietet deshalb mit dem Titel Personalberater CERC/BDU einen personenbezogenen Qualitätsnachweis an. Dieser Titel wird nur an Personen verliehen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Auswahl von Fach- und Führungskräften liegt.
Für die Prüfung vor der Beauftragung rufen Sie das öffentliche Register auf. Dort sind zertifizierte Berater mit Name, Unternehmen, Adresse und Kontaktdaten gelistet. Beispielhaft finden Sie dort Arne Adrian von PAWLIK Consultants oder Gunnar Belden von maturias Personalberatung. Fragen Sie den Anbieter nach dem vollständigen Namen der Person, die Ihr Suchmandat bearbeitet, und gleichen Sie diesen Eintrag ab. So stellen Sie sicher, dass nicht nur das Unternehmen, sondern auch die konkrete Beraterperson zertifiziert ist.
Schritt 2: GoPB-Bezug im Angebot verlangen
Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung (GoPB) sind die Qualitätsleitlinien des BDU für Personalberatungen. Sie verpflichten die Beratung unter anderem, nur Mandate zu übernehmen, für die sie die notwendige Erfahrung, Kompetenz und internen Ressourcen hat. Im Rahmen der Auftragsklärung muss das beauftragende Unternehmen eine schriftliche Übersicht über die gewählte Suchmethodik, die Honorargestaltung und sonstige Rahmenbedingungen erhalten.
Fordern Sie im Angebot einen ausdrücklichen Hinweis auf die GoPB und lassen Sie sich die geplante Suchmethodik erläutern. Ein seriöser Anbieter wird diese Unterlagen ohne Zögern vorlegen. Prüfen Sie, ob die Suchmethodik zu Ihrer offenen Position passt und ob Direct Search, Datenbankrecherche oder Anzeigenschaltung realistisch beschrieben werden.
Schritt 3: Exklusivität und Honorarmodell abgleichen
BDU-Personalberatungen arbeiten in ihren Projekten grundsätzlich im Exklusivauftrag. Das dient einer diskreten Ansprache von Kandidaten und verhindert Doppelansprachen. Lassen Sie sich diesen Punkt im Vertragsentwurf bestätigen.
Beim Honorar gilt: Es orientiert sich typischerweise am erwartbaren Beratungsaufwand oder am Zieleinkommen der Position, nicht ausschließlich am erfolgreichen Abschluss. Es wird nach Leistungs- oder Zeitfortschritt anteilig in Rechnung gestellt, mit einer ersten Rate bei Auftragserteilung. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen in der ersten Rate enthalten sind und wie sich der restliche Honorarverlauf gestaltet. Ein Vertrag, der ausschließlich ein Erfolgshonorar vorsieht, entspricht nicht den GoPB.
Schritt 4: Vertraulichkeit und Datenschutz festlegen
Die GoPB verpflichten BDU-Mitglieder, die Vertraulichkeit der gewonnenen internen Informationen zu garantieren. Es wird verbindlich festgelegt, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vertrauliche Berichte werden nur an einen definierten Adressatenkreis übermittelt.
Verlangen Sie im Vertrag eine klare Regelung, welche Unternehmensdaten die Beratung verwenden darf und wie Kandidatendaten verarbeitet werden. Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, muss die Beratung diese auf die GoPB und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinweisen. Prüfen Sie, ob der Anbieter eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO anbietet. Das ist kein Automatismus, sondern muss aktiv vereinbart werden.
Checkliste zur Anbieterprüfung
| Prüfpunkt | Nachweis | Status |
|---|---|---|
| CERC/BDU-Zertifizierung der Beraterperson | Eintrag im öffentlichen Register | offen |
| Bezug auf die GoPB im Angebot | Schriftliche Erklärung des Anbieters | offen |
| Exklusivauftrag | Vertragsklausel, die Exklusivität bestätigt | offen |
| Honorarmodell nach Aufwand oder Zieleinkommen | Darstellung der Raten und Leistungsfortschritt | offen |
| Vertraulichkeits- und Datenschutzregelungen | Klauseln zu Adressatenkreis und Unterauftragnehmern | offen |
Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Nutzen Sie sie, um vor dem Vertragsabschluss alle kritischen Punkte gesammelt zu prüfen.
Häufige Fragen
Wofür steht CERC/BDU?
CERC/BDU ist ein personenbezogener Zertifizierungstitel, den der BDU seit 2009 exklusiv in Deutschland im Rahmen seiner Mitgliedschaft im europäischen Dachverband ECSSA vergibt. Er wird nur an Personen verliehen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Auswahl von Fach- und Führungskräften liegt.
Ist eine BDU-Mitgliedschaft des Unternehmens ausreichend?
Nein. Die BDU-Mitgliedschaft bezieht sich auf das Unternehmen, während der Titel CERC/BDU an einzelne Berater vergeben wird. Prüfen Sie beide Aspekte: die Mitgliedschaft des Unternehmens und die Zertifizierung der konkret eingesetzten Person.
Muss eine Personalberatung zwingend im BDU sein?
Nein. Die GoPB gelten für BDU-Mitglieder. Ein Anbieter ohne BDU-Bezug kann dennoch qualifiziert sein, aber Sie müssen dann andere Nachweise wie Referenzen, Berufserfahrung und Methodik separat prüfen.
Quellen
Register Personalberater CERC/BDU
Informationen zur CERC/BDU-Zertifizierung
Grundsätze ordnungsgemäßer Personalberatung