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Teil von Ausschreibungen vorbereiten: Der private Beschaffungsprozess von der Bedarfsanalyse bis zur Übergabe
Wann gilt Vergaberecht für private Unternehmen in Deutschland?
Vergaberecht gilt für private Unternehmen, wenn sie als öffentliche oder Sektorenauftraggeber handeln und Schwellenwerte erreicht werden. Prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Private Unternehmen können öffentliche Auftraggeber sein, wenn sie besondere Zwecke erfüllen und überwiegend öffentlich finanziert oder kontrolliert werden.
- Als Sektorenauftraggeber unterliegen sie dem Vergaberecht bei Sektorentätigkeiten mit besonderen Rechten oder beherrschendem öffentlichem Einfluss.
- Das Vergaberecht des GWB Teils 4 greift erst ab Erreichen der EU-Schwellenwerte; die Werte sind nach Auftraggeberkategorie unterschiedlich.
- Für die Schwellenwertprüfung zählt der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer inklusive Optionen und Verlängerungen.
Auftraggeberstatus: Nicht auf die Rechtsform schauen
Ob Vergaberecht gilt, hängt nicht von der Rechtsform ab. Entscheidend ist die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB oder als Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB. Auch eine GmbH kann erfasst sein, wenn sie gegründet wurde, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Dann muss eines von drei Kriterien vorliegen: überwiegende öffentliche Finanzierung, Aufsicht über die Leitung oder Bestimmung der Mehrheit der Organmitglieder. Das gilt auch für juristische Personen des privaten Rechts.
Öffentlicher Auftraggeber: Drei Merkmale im Detail
Für private Unternehmen ist § 99 Nr. 2 GWB relevant. Die Gesellschaft muss zu dem besonderen Zweck gegründet worden sein, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Zudem muss eine enge Verbindung zur öffentlichen Hand bestehen, etwa durch überwiegende Finanzierung, Leitungsaufsicht oder Organbesetzung. Es genügt eines dieser Kriterien, die das Gesetz mit "oder" verbindet. Beide Voraussetzungen müssen aber zusammen vorliegen. Überwiegende Zuschüsse einer Gemeinde allein begründen die Auftraggebereigenschaft nicht.
Daneben erfasst § 99 Nr. 4 GWB natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts. Sie müssen für Tiefbaumaßnahmen, Krankenhäuser, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäude oder damit verbundene Dienstleistungen und Wettbewerbe Mittel von Stellen nach den Nummern 1 bis 3 erhalten. Damit müssen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.
Sektorenauftraggeber: Private Unternehmen mit Sonderrechten
Private Unternehmen sind Sektorenauftraggeber, wenn sie eine Sektorentätigkeit nach § 102 GWB ausüben und eine von zwei Voraussetzungen erfüllen. Die Tätigkeit kann auf besonderen oder ausschließlichen Rechten beruhen, die eine zuständige Behörde gewährt hat. Keine solchen Rechte sind Rechte aus einem angemessen bekannt gemachten Verfahren auf objektiven Kriterien, etwa aus Anhang II der Richtlinie 2014/25/EU. Alternativ reicht die Möglichkeit öffentlicher Auftraggeber, beherrschenden Einfluss auszuüben.
Diesen Einfluss vermutet das Gesetz bei Anteils- oder Stimmenmehrheit. Ein Stadtwerk mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung und Sektorentätigkeit wäre Sektorenauftraggeber.
Schwellenwerte: Ab welcher Höhe gilt das Vergaberecht?
Das Vergaberecht des GWB Teils 4 gilt bei Auftraggebereigenschaft nur, wenn der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert erreicht. Nach § 106 GWB ergeben sich die Schwellenwerte aus den EU-Vergaberichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung. Für den Bundeshochbau gelten ab 1. Januar 2026 laut Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge 216.000 Euro, für oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen 140.000 Euro.
Sektorenauftraggeber: 432.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen. Bauaufträge liegen einheitlich bei 5.404.000 Euro. Die Werte sind amtlich veröffentlicht und verbindlich.
Auftragswert korrekt schätzen
Die Schwellenwertprüfung erfordert eine sorgfältige Schätzung ohne Umsatzsteuer. § 3 VgV verlangt bei Aufträgen im Anwendungsbereich der VgV den voraussichtlichen Gesamtwert. Optionen, Vertragsverlängerungen sowie Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter sind zu berücksichtigen.
Die Wahl der Berechnungsmethode darf nicht in Umgehungsabsicht erfolgen. Bei mehreren Losen ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose maßgeblich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird.
Unterhalb der Schwellenwerte: Haushaltsrecht und Fördermittel
Prüfen Sie landesrechtliche Vorgaben, Zuwendungsbescheide und Verträge; dokumentieren Sie die Anwendbarkeit. Die Tabelle zeigt die Schwellenwerte für den Bundeshochbau ab 2026.
| Auftraggeberkategorie | Liefer-/Dienstleistungen | Bauaufträge |
|---|---|---|
| Klassische öffentliche Auftraggeber (allgemein) | 216.000 € | 5.404.000 € |
| Oberste/obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen | 140.000 € | 5.404.000 € |
| Sektorenauftraggeber | 432.000 € | 5.404.000 € |
Die Werte stammen aus dem BMWSB-Erlass und gelten ab dem 1. Januar 2026 im Bundeshochbau. Für Konzessionsgeber gelten bei Bau- und Dienstleistungskonzessionen 5.404.000 Euro. Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit liegen bei Liefer- und Dienstleistungen bei 432.000 Euro und bei Bauaufträgen bei 5.404.000 Euro. Die Schwellenwerte werden regelmäßig von der EU angepasst.
Häufige Fragen
Muss jede GmbH mit kommunaler Beteiligung ausschreiben? Nur wenn die GmbH öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB oder Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB ist und der Auftragswert den Schwellenwert erreicht. Prüfen Sie bei Minderheitsbeteiligung die eigenständigen Voraussetzungen des § 99 oder § 100 GWB; der besondere nichtkommerzielle Zweck gehört zu § 99 Nr. 2.
Gilt das GWB-Vergaberecht auch bei privaten Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte? Nein, das Vergaberecht des GWB Teils 4 gilt erst ab Erreichen der Schwellenwerte. Prüfen Sie landesrechtliche Vergabevorschriften und Förderbedingungen auch unterhalb dieser Schwellenwerte.
Wie wird der Auftragswert bei Rahmenverträgen geschätzt? Der Wert einer Rahmenvereinbarung ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge während der gesamten Laufzeit. Diese Regelung steht in § 3 Absatz 4 VgV und verhindert eine Umgehung durch Aufteilung.